Von der IHK Ulm öffentlich bestellter und vereidigter

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Bernd Faber

 

   

Ob Einzelgewerke oder das gesamte Gebäude, Neubau, Umbau oder Sanierung. Hier stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Die Abnahme stellt rechtlich einen wesentlichen Meilenstein beim Bauen dar.  Die Bauabnahme gehört neben der Unterzeichnung des Vertrags zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Durch die Abnahme erklärt der Bauherr, dass das Gebäude fertig und weitestgehend mängelfrei ist.

 

Hier ist Vorsicht geboten:

Wer beim Bezahlen einen Fehler macht, kann das Haus sogar aus Versehen abnehmen!

 

Mit der Zahlung der letzten Rechnung wird durch das sogenannte konkludente Verhalten (stillschweigende Willenserklärung) die Bauabnahme akzeptiert. Der Bauherr gibt durch die Zahlung zu verstehen, dass der Bau in dem Zustand akzeptiert wird wie er zum Zeitpunkt der Zahlung ist.

 

Einen Gutachter/Sachverständigen zur Bauabnahme hinzuzuziehen lohnt sich in jedem Fall. Ein Laie, auch wenn er handwerklich versiert ist, kann weder alle Mängel entdecken, noch auf mögliche juristische Feinheiten achten.

 

Ein nachträgliches Durchsetzen von Forderungen gestaltet sich nach vollständiger Bezahlung der Schlussrechnung als äußerst schwierig. Auch hat dies weitreichende Folgen in Bezug auf Haftung und Gewährleistungsfristen.

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

April 2024
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden 0